Neue Vereinssatzung vom Registergericht genehmigt und in Kraft
Anlässlich der Hauptversammlung 2026 am 28.02.2026 wurde die Neufassung der aus dem Jahr 1985 stammenden und zuletzt 2002 geänderten Satzung von der Hauptversammlung einstimmig beschlossen. Vom Registergericht/Vereinsregister, das beim Amtsgericht Stuttgart seinen Sitz hat, wurde die Neufassung der Satzung am 21.07.2026 bestätigt. Diese ist somit zum 21.07.2026 in Kraft getreten und unter der Nr. VR 5900800 dort eingetragen.
Eine Neufassung der Satzung wurde notwendig, um diese den heutigen Erfordernissen anzupassen, den Fortschritt in der digitalen Technik einzubeziehen und die rechtlichen Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Regelungen, die öfters geändert oder an aktuelle Entwicklungen angepasst werden müssen, werden künftig in der jeweiligen Vereinsordnung geregelt, die jeweils vom Ausschuss beschlossen wird. Dieses Verfahren ist deutlich flexibler und kann schneller umgesetzt werden als eine Satzungsänderung, die doch ein umfangreicheres und rechtlich aufwändiges rechtliches Verfahren darstellt.
Die Satzung regelt im Wesentlichen die Vereinsziele, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Zuständigkeiten der Vereinsorgane (Hauptversammlung, Ausschuss, Vorstand).
Die Neufassung der Satzung in der genehmigten Fassung steht allen Vereinsmitgliedern ab sofort auf der Homepage im Mitgliederbereich unter dem Jahr 2026 als pdf zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Außerdem beabsichtigen wir die Neufassung zusammen mit dem Mitgliederrundschreiben 2026 (Einladung zur Hauptversammlung 2027) allen Mitgliedern im Dezember 2026 zuzusenden.
Achim Megerle